Jahresbericht 2013/2014

hausinvest Commerz Real

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Aufwendungen

5.1 Vergütung an die Fondsverwaltung

Die Fondsverwaltungsgesellschaft erhielt eine ihr vertraglich zustehende Vergütung in Höhe von 87,88 Millionen Euro beziehungsweise 0,94 Prozent des Durchschnittswertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wurde. Da anteilige Aufwendungen in Höhe von 1,76 Millionen Euro über die Immobilien-Gesellschaft CeGeREAL S. A. aufgewandt wurden beträgt der Ausweis deshalb 86,12 Millionen Euro. Daneben wurden dem Fonds für die Veräußerung von Immobilien 4,49 Millionen Euro Gebühren und für den Erwerb sowie die Baubetreuung von Immobilien 0,24 Millionen Euro von der Fondsverwaltungsgesellschaft in Rechnung gestellt.

5.2. Depotbankvergütung

Die Depotbankgebühren von 2,34 Millionen Euro ergeben sich aus der Summe der monatlichen Vergütungen des Geschäftsjahrs, die sich aus 1/12 von 0,025 Prozent p. a. des Wertes des jewei-ligen Monatsendwerts des Sondervermögens ergeben.

Ertragsausgleich

Bei dem Ertragsausgleich handelt es sich um die seit Geschäftsjahresbeginn aufgelaufenen Erträge und Wertänderungen, die im Berichtsjahr vom Anteilserwerber im Ausgabepreis zu bezahlen waren oder vom Fonds bei Anteilrücknahme im Rücknahmepreis vergütet worden sind. Der in der Berechnung der Ausschüttung ausgewiesene Ertragsausgleich bezieht sich auf das ordentliche Nettoergebnis, die realisierten Gewinne sowie den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Im Ergebnis führt der Ertragsausgleich dazu, dass der ausschüttungsfähige Betrag pro Anteil nicht durch Veränderungen der umlaufenden Anteile beeinflusst wird.

Veräußerungsgeschäfte

Die realisierten Gewinne aus Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sind die Differenz aus Verkaufserlösen und steuerlichen Buchwerten. Soweit anlässlich der Veräußerung von ausländischen Immobilien und Beteiligungen Gewinnsteuern anfielen, mindert sich der realisierte Gewinn um den entsprechenden Betrag. Bei den in Fremdwährung veräußerten Liegenschaften sind in den realisierten Gewinnen aus Immobilien das Währungsergebnis aus den Liegenschaften und den zugehörigen Darlehen enthalten. Die unter Position 9 c) der Entwicklungsrechnung ausgewiesenen Ausbuchungen der nicht realisierten Wertänderungen der Vorjahre sowie die unter 9 d) der Entwicklungsrechnung ausgewiesenen Währungskursveränderungen sind um dieses Währungsergebnis bereinigt.

Die realisierten Gewinne aus Devisentermingeschäften ergeben sich als Differenz zwischen dem ursprünglichen Devisenterminkurs und dem am Ausübungstag gültigen Devisenkassakurs.

Die realisierten Verluste werden wie die realisierten Gewinne ermittelt.

Total Expense Ratio

Die TER (Total Expense Ratio) ist die Gesamtkostenquote bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen in Prozent. Sie enthält folgende Positionen: Vergütung der Fondsverwaltung, Depotbankvergütung sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 13 Nr. 4 BVB.

Erfolgsabhängige Vergütungen

Dem Sondervermögen wurden keine erfolgsabhängigen Vergütungen belastet.

Transaktionsabhängige Vergütungen

Die transaktionsabhängigen Vergütungen fielen für den Erwerb, die Baubetreuung und den Verkauf von Immobilien beziehungsweise Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften an. Sie betragen 8,09 Millionen Euro und damit 0,09 Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens. Die transaktionsabhängigen Vergütungen schwanken über die Lebensdauer eines Fonds naturgemäß stark; daraus können keine Rückschlüsse auf die Performance gezogen werden.

Transaktionskosten

Die Transaktionskosten betreffen die Anschaffungskosten sowie die Veräußerungsnebenkosten der im Geschäftsjahr erworbenen beziehungsweise veräußerten Immobilien. In den „Transaktionskosten inklusive Finanzierungskosten bedingt durch den Verkauf“ sind Bearbeitungsgebühren und Vorfälligkeitsentschädigungen aus vorzeitigen Darlehensablösungen enthalten.

Rückvergütungen / Vermittlungsfolgeprovisionen

Der Kapitalanlagegesellschaft fließen keine Rückvergütungen aus der dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Kapitalanlagegesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung an Vermittler, z. B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“.